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08 Feb 12 Q&A: Kindergeld für bei doppeltem Einkommen im Inland und Ausland, bei Wohnsitz im Ausland?

Frage von manoula04: Kindergeld für bei doppeltem Einkommen im Inland und Ausland, bei Wohnsitz im Ausland?
Ja habe hier nen komplizierten Fall!

Mein Mann ist in Griechenland berufstätig , dort wohnhaft und zahlt auch dort Steuern. Er ist somit in Griechenland zum Kindergelderhalt berechtigt.
Ich bin mit den Kindern in Deutschland und hier berufstätig, jedoch nicht direkt einkommensteuerpflichtig (wegen zu niedrigem Einkommen), müßte jedoch als solches betrachtet werden., wenn ich die Gesetzeslage richtig verstehe.
Ich erhalte in Deutschlang also zur Zeit gezetzmäßig Kindergeld, gemindert der meinem Mann in Griechenland zustehenden Summe.
Nun plane ich mit den Kindern auch nach Griechenland ganz überzusiedeln, und auch dort halbtags zu arbeiten. Allerdings werde ich meinen Job in Deutschland nicht aufgeben. Das Internet machts möglich, daß ich diesen Job online erledigen kann. Ich werde somit weiterhin die selben Einkünfte im Inland haben und sozialversichert bleiben, zusätzlich gibts dann noch Mieteinnahmen durch meine Wohnung. Parallel zu den Einkünften in Deutschland werde ich jedoch dann auch ein Einkommen in Griechenland beziehen! Mit 2 Jobs in Deutschland ist die Sachlage ja kar, aber wenn nun der 2 Job im Ausland ist?

Ja und jetzt? Habe noch keinen Vergleichbaren Fall gefunden….
Es gibt sachen zu :
1) Im Ausland leben aber in Deutschland Steuern Zahlen, weil in Deutschland Berufstätig – quasi Grenzgänger
2) In Deutschland leben und Kinder Im Ausland
3) Ich in Deutschland Mann im Ausland
4) von Deutschland ins Ausland entsandt
5) Doppelbesteuerungsgesätze haben mir auch keine Klarheit verschafft.

Im Prinzip werde ich wohl Kindergeldberechtigt in Deutschland und Griechenland sein. Oder doch nicht?…Die mir dann evtl. zustehenden Beträge würden dann gegeneinander aufgerechnet oder was? Oder Bin ich weil mein Einkommen in Deutschland zu niedrig ist dann nicht mehr Kindergeldberechtigt weil ich ja meinen Haupwohnsitz im Ausland habe?

ALSO WIE JETZT?
AN O
Habe doch eindeutig gesagt, ich liege mit meinem einkommen unter der steuersatzgrenze!
Also wieso ist es unverschämt Kindergeld zu bekommen? Beziehst du etwa keines für deine Kinder? Schön für dich das du scheinbar so viel verdienst und nicht darauf angewiesen bist! Du GLÜCKSPILZ! Kann ja kaum einer von sich behaupten! Glaubst du etwa mit nem 2-4 stundenjob verdient man die dicke kohle und muß nicht jeden cent dreimal umdrehen oder was? Un von wegen große mieteinnahmen…GEHTS NOCH…
An Gerechtigkeit

Man darf im Ausland wohnen und Kindergeldbeziehen wenn man in Deutschland unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig oder als solches betrachtet wird:

Beste Antwort:

Answer by Gerechtigkeit
Für mich ganz eindeutig:

Wer seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat ist in Deutschland nicht mehr Kindergeld berechtigt.

Aber im Deutschen §§Dschungel kann auch dies möglich sein, denn in Deutschland ist NICHTS unmöglich!

Was denken Sie? Antworten Sie jetzt!

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27 Jan 12 Kindergeld bei doppeltem Einkommen im Inland und Ausland, bei Wohnsitz im Ausland?

Frage von manoula04: Kindergeld bei doppeltem Einkommen im Inland und Ausland, bei Wohnsitz im Ausland?
Kindergeld bei doppeltem Einkommen im Inland und Ausland, bei Wohnsitz im Ausland?
Ja habe hier nen komplizierten Fall!

Mein Mann ist in Griechenland berufstätig , dort wohnhaft und zahlt auch dort Steuern. Er ist somit in Griechenland zum Kindergelderhalt berechtigt.
Ich bin mit den Kindern in Deutschland und hier berufstätig, jedoch nicht direkt einkommensteuerpflichtig (wegen zu niedrigem Einkommen), müßte jedoch als solches betrachtet werden., wenn ich die Gesetzeslage richtig verstehe.
Ich erhalte in Deutschlang also zur Zeit gezetzmäßig Kindergeld, gemindert der meinem Mann in Griechenland zustehenden Summe.
Nun plane ich mit den Kindern auch nach Griechenland ganz überzusiedeln, und auch dort halbtags zu arbeiten. Allerdings werde ich meinen Job in Deutschland nicht aufgeben. Das Internet machts möglich, daß ich diesen Job online erledigen kann. Ich werde somit weiterhin die selben Einkünfte im Inland haben und sozialversichert bleiben, zusätzlich gibts dann noch Mieteinnahmen durch meine Wohnung. Parallel zu den Einkünften in Deutschland werde ich jedoch dann auch ein Einkommen in Griechenland beziehen! Mit 2 Jobs in Deutschland ist die Sachlage ja kar, aber wenn nun der 2 Job im Ausland ist?

Ja und jetzt? Habe noch keinen Vergleichbaren Fall gefunden….
Es gibt sachen zu :
1) Im Ausland leben aber in Deutschland Steuern Zahlen, weil in Deutschland Berufstätig – quasi Grenzgänger
2) In Deutschland leben und Kinder Im Ausland
3) Ich in Deutschland Mann im Ausland
4) von Deutschland ins Ausland entsandt
5) Doppelbesteuerungsgesätze haben mir auch keine Klarheit verschafft.

Im Prinzip werde ich wohl Kindergeldberechtigt in Deutschland und Griechenland sein. Oder doch nicht?…Die mir dann evtl. zustehenden Beträge würden dann gegeneinander aufgerechnet oder was? Oder Bin ich weil mein Einkommen in Deutschland zu niedrig ist dann nicht mehr Kindergeldberechtigt weil ich ja meinen Haupwohnsitz im Ausland habe?

ALSO WIE JETZT?
an lene
im prinzip hast du recht.. jedoch wenn es mir auch in deutschland zusteht, wieso soll ich darauf verzichten…den in griechenland bekommst du nur für das erste kind 8,47 und für das zweite 16.24 pro monat und das einmal im jahr ausgezahlt. reicht ja noch nichtmal für die windeln… diese beträge werden mir ohnehin bereits vom deutschen kindergeld abgezogen, da wie gesagt mein mann bereits in griechenland ist.

Beste Antwort:

Answer by diamondfire
Warum klärst du diesen komplizierten Fall nicht bei der Stelle, die das Kindergeld zahlt? Dann hast du wenigstens eine genaue und kompetente Antwort auf deine Frage.

Wissen Sie es besser? Antworten Sie in den Kommentaren!

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28 Dez 11 Kann man Dispozinsen bei der Einkommensteuer vom Einkommen abziehen?

Frage von : Kann man Dispozinsen bei der Einkommensteuer vom Einkommen abziehen?
Sparzinsen muß man (nach Ausschöpfung des Freibetrags) ja auch versteuern, und Unternehmen können Zinsen auch gewinnmindernd geltend machen. Da wäre es doch nur fair, wenn auch Private gezahlte Dispozinsen von der Steuer absetzen könnten.
Die Frage ist keine “Steuerberatung”, weil doch jeder Halbtrottel die Antwort eh schon weiß: nein, man darf nicht.

Mich würde Eure Meinung dazu interessieren, wieso man nicht darf und ob das fair ist.

Beste Antwort:

Answer by Hans
Nee! So logisch sind die Steuergesetze nicht.
Außerdem darf hier in der Community keine Steuerberatung gemacht werden!

Antworten Sie selbst in den Kommentaren!

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