Frage von manoula04: Kindergeld bei doppeltem Einkommen im Inland und Ausland, bei Wohnsitz im Ausland?
Kindergeld bei doppeltem Einkommen im Inland und Ausland, bei Wohnsitz im Ausland?
Ja habe hier nen komplizierten Fall!
Mein Mann ist in Griechenland berufstätig , dort wohnhaft und zahlt auch dort Steuern. Er ist somit in Griechenland zum Kindergelderhalt berechtigt.
Ich bin mit den Kindern in Deutschland und hier berufstätig, jedoch nicht direkt einkommensteuerpflichtig (wegen zu niedrigem Einkommen), müßte jedoch als solches betrachtet werden., wenn ich die Gesetzeslage richtig verstehe.
Ich erhalte in Deutschlang also zur Zeit gezetzmäßig Kindergeld, gemindert der meinem Mann in Griechenland zustehenden Summe.
Nun plane ich mit den Kindern auch nach Griechenland ganz überzusiedeln, und auch dort halbtags zu arbeiten. Allerdings werde ich meinen Job in Deutschland nicht aufgeben. Das Internet machts möglich, daß ich diesen Job online erledigen kann. Ich werde somit weiterhin die selben Einkünfte im Inland haben und sozialversichert bleiben, zusätzlich gibts dann noch Mieteinnahmen durch meine Wohnung. Parallel zu den Einkünften in Deutschland werde ich jedoch dann auch ein Einkommen in Griechenland beziehen! Mit 2 Jobs in Deutschland ist die Sachlage ja kar, aber wenn nun der 2 Job im Ausland ist?
Ja und jetzt? Habe noch keinen Vergleichbaren Fall gefunden….
Es gibt sachen zu :
1) Im Ausland leben aber in Deutschland Steuern Zahlen, weil in Deutschland Berufstätig – quasi Grenzgänger
2) In Deutschland leben und Kinder Im Ausland
3) Ich in Deutschland Mann im Ausland
4) von Deutschland ins Ausland entsandt
5) Doppelbesteuerungsgesätze haben mir auch keine Klarheit verschafft.
Im Prinzip werde ich wohl Kindergeldberechtigt in Deutschland und Griechenland sein. Oder doch nicht?…Die mir dann evtl. zustehenden Beträge würden dann gegeneinander aufgerechnet oder was? Oder Bin ich weil mein Einkommen in Deutschland zu niedrig ist dann nicht mehr Kindergeldberechtigt weil ich ja meinen Haupwohnsitz im Ausland habe?
ALSO WIE JETZT?
an lene
im prinzip hast du recht.. jedoch wenn es mir auch in deutschland zusteht, wieso soll ich darauf verzichten…den in griechenland bekommst du nur für das erste kind 8,47 und für das zweite 16.24 pro monat und das einmal im jahr ausgezahlt. reicht ja noch nichtmal für die windeln… diese beträge werden mir ohnehin bereits vom deutschen kindergeld abgezogen, da wie gesagt mein mann bereits in griechenland ist.
Beste Antwort:
Answer by diamondfire
Warum klärst du diesen komplizierten Fall nicht bei der Stelle, die das Kindergeld zahlt? Dann hast du wenigstens eine genaue und kompetente Antwort auf deine Frage.
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Tags: Ausland, doppeltem, Einkommen, Inland, Kindergeld, Wohnsitz
So kompliziert ist der Fall gar nicht.
Kindergeld gibt es pro Kind, nicht pro Elternteil und auch nicht pro Einkommen.
Von daher solltest du den einfachen Weg gehen: Ihr beantragt das Kindergeld in Griechenland.
Ergänzung: Nur wenn du in Deutschland “uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig” bist, kannst du hier das Kindergeld beantragen. Dazu musst du entweder einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland haben oder dich mindestens 183 Tage hier aufhalten – im Prinzip genau das Gegenteil von dem, was steuerflüchtige Promis machen